Trendfahrzeuge machen ihrem Namen in den letzten Jahren alle Ehre. Immer häufiger begegnen uns elektro Trottis und elektro Velos im Alltag, was bei dem ein oder anderen die Frage nach den rechtlichen Aspekten aufwirft. Insbesondere diejenigen, die über den Kauf eines e-Bikes oder e-Trottis nachdenken, sollten sich über die gesetzlichen Grundlagen informieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie das Wichtigste, was Sie über elektro Scooter und e-Bikes im Schweizer Strassenverkehr wissen müssen und welche Bedingungen für die Schweizer Strassenzulassung zu erfüllen sind.
e-Scooter und e-Bikes im Schweizer Strassenverkehr
Elektro Scooter und e-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Leicht-Motorfahrräder und werden rechtlich identisch behandelt. Im Schweizer Strassenverkehr sind derartige Fahrzeuge dem klassischen Velo absolut gleichgestellt insofern sie ein Strassenzulassung haben. Dadurch dürfen Sie mit Ihrem e-Scooter und e-Bike auch die für jeden Velofahrer zur Verfügung stehenden Velowege benützen. Radwege zu befahren ist für alle Velos und Mofas sogar Pflicht, wenn diese parallel zur Strasse verlaufen.
Ein e-Bike oder elektro Ecooter mit Strassenzulassung bis 20 km/h bzw. 25 km/h mit Tretunterstützung darf eine Fussgängerzone mit dem signalisierten Zusatz «Velofahren gestattet» benutzen und zwar im Schritttempo, ein schnelles E-Bike bis 45 km/h mit Tretunterstützung («Elektro-Motorfahrrad») aber nur, wenn der Antrieb ausgeschaltet ist. In der Schweiz ist das Schritttempo rechtlich nicht genauer definiert und deshalb Ermessenssache des Fahrers. Da in Fussgängerzonen die normale Gehtempo eines erwachsenen Menschen im bei etwa 3-4 km/h drei liegt, sollte man mit dem e-Bike und elektro Scooter mit Strassenzulassung nicht schneller als 5-6 km/h fahren.
Damit Ihr e-Bike oder elektro Scooter eine Strassenzulassung erhält, also überhaupt auf Schweizer Strassen unterwegs sein darf, muss das Fahrzeug den offiziellen Vorgaben des ASTRA genügen. Beim ASTRA handelt es sich um das Schweizer Bundesamt für Strassen, das für die Strassenzulassung von Leicht-Motorfahrräder wie Elektro Scooter und e-Bikes klare Richtlinien festgelegt hat.
E-Bike und elektro Scooter Strassenzulassung Schweiz: die Vorgaben des ASTRA auf einen Blick
Wenn Sie für Ihr e-Trotti oder e-Bike in der Schweiz benützen möchten, muss das Gefährt den Vorgaben des ASTRA für Leicht-Motorfahrräder entsprechen. Erfüllt es diese, ist es automatisch für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen, eine Strassenzulassung in Form eines Scheines oder Ausweises wird dabei nicht herausgegeben, eine Typengenehmigung ist nicht erforderlich.
Dies sind die Bedingungen, die Ihr e-Bike oder elektro Scooter für die Strassenzulassung erfüllen muss:
Leistung und Höchstgeschwindigkeit
- 500 Watt Dauerleistung
- Höchstgeschwindigkeit (20 km/h bauartbedingt, 25 km/h mit Tretunterstützung)
Beleuchtung
- Rück- und Vorderlicht
Bremsen
- Bremsen an beiden Rädern
Wo darf gefahren werden?
- Gefahren darf ausschliesslich auf Flächen für Fahr- sowie Fahrradverkehr, d.h. auf der Strasse oder dem Veloweg. Fahren auf dem Trottoir ist verboten.
S-Pedelecs, schnelle e-Bikes und elektro Scooter
Für S-Pedelecs, schnelle e-Bikes und elektro Scooter gelten weitere Voraussetzungen. Bieten diese eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 – 30 km/h, eine Tretunterstützung bis 25 km/h – 45 km/h oder verfügen über eine Leistung zwischen 500 und 1000 Watt, gelten Sie als Motorfahrräder und müssen deshalb Typengenehmigt sein um die schweizer Strassenzulassung zu erhalten. D.h. ein Fahrzeug dieses Typs wird vom zuständigen Strassenverkehrsamt auf Herz und Nieren geprüft. Erfüllt es alle Anforderungen erhält dieser Fahrzeugtyp eine Genehmigung (Typengenehmigung) und ist somit für Schweizer Strassen zugelassen. Die Typengenehmigung wird im Normalfall vom Hersteller oder Importeur beantragt, bevor das Gerät auf den Schweizer Markt kommt. Der Fahrzeugkäufer erhält beim Kauf seines Fahrzeugs einen Fahrzeugausweis. Mit diesem kann er ein gelbes Mofa–Kontrollschild und eine Mofa-Vignette lösen, welche jährlich zu erneuern ist und die Haftpflichtversicherung beinhaltet. Zudem gilt hier im Gegensatz zu langsamen E-Bikes und e-Scootern im Schweizer Strassenverkehr Helmpflicht. Der Kopfschutz muss dabei stets der DIN EN Norm 1078 entsprechen.
Es ist zwar möglich als Privatperson eine Typengenehmigung für ein einzelnes Fahrzeug zu beantragen und somit die Schweizer Strassenzulassung zu erhalten, diese ist aber mit Kosten von mehreren zehntausend Franken verbunden.
Sie fragen sich, was es mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und der maximalen Geschwindigkeit mit Tretunterstützung auf sich hat.
Für die Schweizer Strassenzulassung sind die bauartbedingte Geschwindigkeit und die maximale Geschwindigkeit mit Tretunterstützung massgeblich. Bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um jenen Speed, den das Fahrzeug – ein Elektro Scooter – maximal im reinen Elektrobetrieb auf ebener, gerade Strecke erreichen kann. Dadurch ergibt sich, dass Elektrofahrzeuge ohne Gas-Knopf oder -Griff eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit in Höhe von 0 km/h haben. Für Trendfahrzeuge wie e-Bikes gelten Höchstgeschwindigkeiten mit Tretunterstützung. Dies bedeutet, dass der elektronische Motor das In-die-Pedale-Treten zusätzlich unterstützt – allerdings nur bis zu einer zuvor festgelegten Geschwindigkeit. Motor- und Muskelkraft wirken zusammen.
Wer darf elektro Scooter und E-Bikes fahren?
Wer einen elektro Scooter in der Schweiz fahren möchte, der muss mindestens 14 Jahre alt sein. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, ein Leicht-Motorfahrrad wie langsame E-Bikes oder eben E-Scooter benützen zu dürfen. Von 14 bis 16 Jahren bedarf es eines Mofa-Ausweises (Führerausweis G oder M). Ist das 16. Lebensjahr vollendet, benötigen Jugendliche keinen Führerausweis mehr. Die Pflicht, einen Helm zu tragen, besteht nicht. Jedoch empfehlen Hersteller und Experten gleichermassen immer wieder, auf diesen Kopfschutz nicht zu verzichten. Es dürfen maximal 3 Kinder mitgeführt werden. Bedenken sollten Sie dabei aber, dass nur 1 Kind im entsprechenden Kindersitz und 2 Kinder im Velo-Anhänger ihren Platz finden dürfen. Selbstverständlich sollten Sie aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit anpassen, da sich der Bremsweg durch das höhere Gewicht zwangsläufig verlängert.
Müssen e-Trotti und Co. versichert sein?
Für Leicht-Motorfahrräder, also Elektro Scooter und e-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gibt es keine Versicherungspflicht. Falls man eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, deckt diese Schäden und Unfälle wie beim normalen Velo. Bei S-Pedelecs, schnellen e-Bikes und elektro Scooter sieht es anders aus, hier besteht eine Versicherungspflicht. Die Haftpflicht wird über die Mofa-Vignette bezahlt, welche jährlich neu bezogen werden muss.